Kasten BFV setzt Stichtag zur Saisonfortsetzung der Amateure

Letzte Frist am 9. Mai

Bericht des "Mannheimer Morgen" vom 25.02.2021:

In drei Videokonferenzen mit insgesamt 450 Teilnehmern aus den badischen Vereinen hat der Badische Fußballverband (bfv) Anfang der Woche die Meilensteine im Umgang mit der Saison 2020/21 vorgestellt. Bis zum 1. März haben die bfv-Clubs nun Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor der Verbandsvorstand abschließend entscheidet.

Die Beschlussvorlage, die der Spielausschuss des bfv vorgelegt haben, sieht zwei grundsätzliche Szenarien vor: Ist es möglich, den Spielbetrieb bis zum 9. Mai 2021 wieder aufzunehmen, soll die Saison 2020/21 nach Beendigung der Vorrunde gewertet werden. Kann der Spielbetrieb bis zu diesem Datum nicht wieder starten, wird die Saison nicht fortgesetzt und annulliert. Beide Szenarien werfen Folgefragen auf, welche die Gremien im Vorfeld detailliert beleuchtet und diskutiert haben.

Die wichtigste davon: Wie soll gewertet werden? Die Antwort haben die bfv-Gremien im Einklang mit den Nachbarn aus Württemberg und Südbaden erarbeitet. Der Vorschlag lautet: Haben alle Mannschaften einer Staffel alle Spiele der Vorrunde bis zum 20. Juni 2021 absolviert, gilt die Tabelle nach Abschluss der Einfachrunde als Abschlusstabelle zur Ermittlung der Meister, Auf- und Absteiger sowie der Teilnehmer an Aufstiegs- bzw. Entscheidungs- und Relegationsspielen. Haben nicht alle, aber mindestens 75 Prozent der Teams einer Staffel, alle Spiele der Einfachrunde bis zum 20. Juni 2021 absolviert, wird die Abschlusstabelle anhand der Quotienten-Regelung ermittelt. Im Falle einer Annullierung werden keine Auf- und Absteiger ermittelt.

Rückmeldung bis 1. März

Weitere Antworten sind in einem FAQ-Papier zusammengefasst, das alle Vereine im Nachgang erhalten haben und das auf www.badfv.de/coronavirus zu finden ist. Auf Grund der weitreichenden Bedeutung der zu treffenden Entscheidung erhalten die Vereine auch dieses Mal die Gelegenheit, sich zu äußern. Bis zum 1. März 2021 können sie über das E-Postfach-System eine offizielle Stellungnahme abgeben.

Es handelt sich dabei nicht um eine Beschlussfassung, sondern um Meinungsäußerungen und den Austausch von Argumenten, um alle Aspekte bei der Entscheidung durch den Verbandsvorstand zu berücksichtigen.

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